Saturday 19. May 2012

Inhalt:

Patientenrechte




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Jeder Patient hat das Recht auf Information über alle Maßnahmen im diagnostischen Bereich sowie über die vorgesehene Behandlung. Er hat das Recht auf Aufklärung über mögliche Komplikationen und Risiken. Sie können verlangen, dass man Sie nach Abschluss Ihrer Behandlung in Ihre Krankengeschichte Einblick nehmen lässt. Nach Ihrer Entlassung erhält der von Ihnen genannte Hausarzt einen zusammenfassenden Bericht. Sie haben das Recht, Untersuchungen oder auch eine Behandlung abzulehnen und können jederzeit Ihre Entlassung aus dem Krankenhaus verlangen. Wenn Sie gegen den Willen des behandelnden Arztes das Krankenhaus verlassen, müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bestätigen, dass Sie selbst dafür die Verantwortung übernehmen.
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