Saturday 19. May 2012

Inhalt:

Patienteninfos


Patient und Arzt sind gleichermaßen verpflichtet, sich gegenseitig die Informationen zukommen zu lassen, die für eine reibungslose Diagnose oder Behandlung notwendig sind. Um die Informationsflüsse an der Schnittstelle zu verbessern, hat die Interne Abteilung an dem österreichweiten, vom Bundesministerium für Gesundheit geleiteten Projekt Med Together mitgearbeitet. Wir wollen Ihnen hier Tipps und Ratschläge geben, wie sie helfen können, Informationsverluste zwischen Ordination und Spital oder auch bei der Überweisung von Arzt zu Arzt zu verhindern:

  • Führen sie selbst eine Liste über die von ihnen regelmäßig oder fallweise eingenommenen Medikamente. Diese Liste sollte Name, Dosis und Anzahl der täglichen Verabreichungen beinhalten. Lassen sie sich bei der Aufstellung der Medikation von ihrem Arzt oder Apotheker helfen.
  • Führen sie eine Mappe über durchgemachte Erkrankungen oder Operationen.
  • Notieren sie sich Arzneireaktionen, Allergien oder unerwünschte Nebenwirkungen.
  • Kennzeichnen sie ihre alten Krankengeschichten als ihr Eigentum (z.B. durch ein Klebeetikett: Eigentum von X.Y., Adresse). Dadurch verhindern sie, dass ihre persönlichen Krankengeschichten irrtümlicherweise durch die Ärzte in das eigene Archiv eingeordnet werden.
  • Als Patient haben sie das Recht auf einen schriftlichen Befund über die durchgeführten diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen. Erinnern sie ihren Arzt daran, bei Überweisung nicht nur den Kollegen, sondern auch ihnen ein Duplikat des Befundberichtes auszustellen.
  • In der Regel werden sie bei Entlassung aus dem Spital bereits am Entlassungstag einen persönlichen schriftlichen Behandlungsbericht erhalten. Ein Duplikat dieses Berichtes wird im Normalfall auch ihren Ärzten übermittelt.  Dadurch sollten sie immer im Besitz eines Exemplars bleiben.Auch in der heutigen Zeit der vollelektronischen Datenübermittlung im Gesundheitswesen, ist es aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht immer möglich, bei Bedarf sofort Krankenberichte von anderen Krankenhäusern, Ordinationen oder Abteilungen zu erhalten.
  • Nehmen sie daher bei Ein- oder Überweisungen ihre Mappe mit den Krankenberichten und der Medikamentenliste mit. Ihnen als Patient steht das Recht auf eine verständliche Information betreffend ihrer Gesundheitssituation zu. In der Patientencharta ist ihr Recht auf Respekt und Schutz verankert.Neben diesen verbrieften Rechten sind sie jedoch als mündiger Patient auch mit verantwortlich am Zustandekommen einer funktionierenden Information an Nahtstellen. Durch Ihre Mithilfe tragen sie wesentlich dazu bei, dass sie als Partner anerkannt werden. Ihre Betreuung kann dadurch besser ihren Bedürfnissen angepasst werden.

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