Patient und Arzt sind gleichermaßen verpflichtet, sich gegenseitig die
Informationen zukommen zu lassen, die für eine reibungslose Diagnose
oder Behandlung notwendig sind. Um die Informationsflüsse an der
Schnittstelle zu verbessern, hat die Interne Abteilung an dem
österreichweiten, vom Bundesministerium für Gesundheit geleiteten
Projekt Med Together mitgearbeitet. Wir wollen Ihnen hier
Tipps
und Ratschläge geben, wie sie helfen können, Informationsverluste
zwischen Ordination und Spital oder auch bei der Überweisung von Arzt
zu Arzt zu verhindern:
- Führen sie selbst eine Liste über die von ihnen regelmäßig oder
fallweise eingenommenen Medikamente. Diese Liste sollte Name, Dosis und
Anzahl der täglichen Verabreichungen beinhalten. Lassen sie sich bei
der Aufstellung der Medikation von ihrem Arzt oder Apotheker helfen.
- Führen sie eine Mappe über durchgemachte Erkrankungen oder Operationen.
- Notieren sie sich Arzneireaktionen, Allergien oder unerwünschte Nebenwirkungen.
- Kennzeichnen sie ihre alten Krankengeschichten als ihr Eigentum
(z.B. durch ein Klebeetikett: Eigentum von X.Y., Adresse). Dadurch
verhindern sie, dass ihre persönlichen Krankengeschichten
irrtümlicherweise durch die Ärzte in das eigene Archiv eingeordnet
werden.
- Als Patient haben sie das Recht auf einen schriftlichen Befund
über die durchgeführten diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen.
Erinnern sie ihren Arzt daran, bei Überweisung nicht nur den Kollegen,
sondern auch ihnen ein Duplikat des Befundberichtes auszustellen.
-
In der Regel werden sie bei Entlassung aus dem Spital bereits am
Entlassungstag einen persönlichen schriftlichen Behandlungsbericht
erhalten. Ein Duplikat dieses Berichtes wird im Normalfall auch ihren
Ärzten übermittelt. Dadurch sollten sie immer im Besitz eines
Exemplars bleiben.Auch in der heutigen Zeit der vollelektronischen Datenübermittlung im
Gesundheitswesen, ist es aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht immer
möglich, bei Bedarf sofort Krankenberichte von anderen Krankenhäusern,
Ordinationen oder Abteilungen zu erhalten.
- Nehmen sie daher bei Ein- oder Überweisungen ihre
Mappe mit den Krankenberichten und der Medikamentenliste mit. Ihnen als
Patient steht das Recht auf eine verständliche Information betreffend
ihrer Gesundheitssituation zu. In der Patientencharta ist ihr Recht auf
Respekt und Schutz verankert.Neben diesen verbrieften Rechten sind sie jedoch als mündiger Patient
auch mit verantwortlich am Zustandekommen einer funktionierenden
Information an Nahtstellen. Durch Ihre Mithilfe tragen sie wesentlich
dazu bei, dass sie als Partner anerkannt werden. Ihre Betreuung kann
dadurch besser ihren Bedürfnissen angepasst werden.